Wichtiger Hinweis zur Antragshilfe
Wenn Sie unsere Dienstleistung im Rahmen der Antragsstellung auf VT nutzen, ist es erforderlich, das Folgende zu beachten und umzusetzen:
Wir bitten Sie zu beachten, dass jeder Bericht an den Gutachter eine eigene Leistung des Therapeuten darstellt und auch darstellen muss. Die von uns angebotenen Hilfen für eine verbesserte und dem Einzelfall in möglichst optimaler Art und Weise gerecht werdende Datenerhebung und Auswertung können und wollen diese eigene Leistung des Therapeuten nicht ersetzen. Bei aller Sorgfalt, die auf die von uns angebotenen Hilfen verwandt wird, bleibt auch die Datenerhebung selbst ihre eigene Leistung, deren Richtigkeit von uns nicht überprüft werden kann und soll. Dies gilt auch für jegliche Auswertung durch uns, da diese ebenfalls nur auf Grundlage der von Ihnen erhobenen und uns mitgeteilten Daten erfolgen kann. Da wir nur Hilfeleistungen auf der Grundlage der von Ihnen ermittelten und uns zur Verfügung gestellten Informationen erstellen können, müssen sämtliche dieser Hilfen von Ihnen genau geprüft werden. Wenn Sie den von uns erstellten Konzeptentwurf als vorbereitende Struktur für die nachfolgende eigenständige Erstellung Ihres Berichts verwenden, müssen Sie - ebenso wie wenn Sie unsere Dienstleistung für andere Zwecke nutzen - sämtliche möglichen Fehler, Ungenauigkeiten ebenso wie wichtiges Fehlendes korrigieren. Dies ist Ihre therapeutische Verantwortung, die durch unsere Hilfen nicht abgenommen werden kann und soll. Nur bei dieser Vorgehensweise stellt der durch Sie erstellte Bericht an den Gutachter ihre eigene Leistung dar, für die Sie auch allein die Verantwortung tragen. Da sämtliche Informationen von Ihnen erhoben werden, können wir keinerlei Gewähr für die Richtigkeit unserer Konzeptentwürfe übernehmen. Wir sichern aber jederzeit sorgfältige Bearbeitung Ihres Auftrags zu. Es ist es unsere Erfahrung, dass die von uns erarbeiteten Konzept-Entwürfe Ihre diagnostische und therapeutische Arbeit effektiv unterstützen. Entsprechende Qualitätseffekte wurden uns von vielen Praxen rückgemeldet. Die von uns angebotenen VT-Fallkonzepte sind damit ein Instrument zur inhaltlichen Qualitätssicherung und -steigerung. Dieser Anspruch begründet sich (1) in den Rückmeldungen, die wir von zahlreichen Praxen erhalten, (2) anhand des umfassenden empirischen Forschungsstandes, der die überlegenheit von strukturierten und objektivierten Erhebungs- und Auswertungsmethoden eindeutig unter Beweis stellt. Sichtweisen, die subjektive Stil- und Eindrucksbildungskomponenten betonen und objektivierte Datenerhebungs- und Auswertungsmethoden ablehnen, sind mit dem empirischen Forschungsstand zu Objektivität, Zuverlässigkeit und Validität klinischer Datenerhebung und - Integration sowie auch mit kognitionswissenschaftlichen Erkenntnissen unvereinbar und schaden damit dem wissenschaftlichen Ansehen der Psychotherapie ebenso wie den Patienten. Dem Ansehen unserer Dienstleistung würde es wiederum schaden, wenn Klienten versuchen sollten, sich Ihrer Verantwortlichkeit zu entziehen und die Notwendigkeit zur Sicherstellung einer validen Datenerhebung sowie zum angemessenen Umgang mit den von uns erbrachten Auswertungsleistungen zu missachten. Unsere bisherigen Erfahrungen sind jedoch, dass die große Mehrheit unserer Klienten und Klientinnen Wert auf einen verantwortungsvollen Umgang mit unserer Dienstleistung und damit auch mit ihren Patienten legt.